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Mandanteninformationen
Weitere Entwicklungen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Maßnahmen in der Corona-Pandemie
Wir alle leben jetzt schon seit fast einem Jahr mit den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie. Im geschäftlichen als auch im privaten Bereich stellt uns die Pandemie immer noch vor große Herausforderungen.
Update zur Überbrückungshilfe und Novemberhilfe
Seit dem 25. November 2020 kann die Novemberhilfe für private und öffentliche Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, beantragt werden. Die Auszahlung wird voraussichtlich erst im Januar erfolgen.
Corona-Überbrückungshilfe Phase 2
Die Corona – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wurde über den 30. September 2020 hinaus ausgeweitet (sog. 2. Phase). Diese zweite Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Corona-Überbrückungshilfe
Hiermit informieren wir Sie über die Überbrückungshilfe des Bundes, für die Bund und Länder 24,6 Milliarden Euro bereitstellen. Die Überbrückungshilfe kann ab sofort bis zum 30. September 2020 für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden.
Informationen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz
Am 1.7.2020 ist das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) in Kraft getreten.
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020
Durch das 2. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, welches Bundestag und Bundesrat zur Zeit beraten, sollen vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.