
Legal _
Kanzlei für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in Aachen
NS+P Legal – Rechtsanwälte an der Seite von Entscheidern und deren Unternehmen, Körperschaften und Institutionen, die eine interdisziplinäre 360-Grad-Beratung schätzen.
Als Kanzlei mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Strukturierung von Unternehmen sind wir in der Städteregion Aachen und über ihre Grenzen hinaus zu einem begehrten Ansprechpartner geworden. Wir Rechtsanwälte bei NS+P glauben, dass dies aus einem ganz bestimmten Grund geschehen ist: Unserer Idee der Interdisziplinarität, die uns von üblichen Rechtanwaltskanzleien unterscheidet. Wir nennen diese Idee auch gerne „360-Grad-Beratung“, in der wir das Wissen und die Erfahrung aus den Bereichen Tax, Audit und Consulting mit in unsere juristische Beratung einfließen lassen.
Es ist diese Idee, die für unsere Mandanten aus Mittelstand, Industrie, Hochschulen, Vereinen und Körperschaften den Unterschied in der Beratungsqualität ausmacht. Sie werden von unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aachen weit über die klassische anwaltliche Tätigkeit hinaus beraten. Im Team mit den NS+P Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Betriebswirten können sämtliche Aspekte einer juristischen Gestaltung im Gesellschaftsrecht beleuchtet werden. Neueste Rechtsprechung aus Handelsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht oder Vergaberecht fließen in unsere Vertragsgestaltungen und jede Beratung mit ein.
Wir schaffen in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aachen damit die besten Voraussetzungen, mit Ihnen und für Sie passende Lösungen zu entwickeln. Lösungen, für die wir einstehen. Lösungen, bei deren Umsetzung wir sie nicht allein lassen. Auf Verhandlungen bereiten wir Sie auf Wunsch vor oder begleiten Sie bis zur Entscheidung persönlich und direkt. In außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen profitieren Sie von unserer 360-Grad-Beratung. Denn die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in unserer Kanzlei führt überdurchschnittlich häufig zu – kollegial und gerichtlich – überzeugenden Argumentationen, von denen unsere Mandanten profitieren.
Sprechen Sie mit uns über 360-Grad-Beratung für Sie und Ihr Unternehmen.
Unsere Kompetenzen
Vertragsgestaltung und Beratung für Unternehmen mit Weitblick vermeidet Konflikte, bevor sie entstehen.
Dem Arbeitsrecht kann sich kaum jemand entziehen. Unternehmen benötigen Arbeitnehmer, Arbeitnehmer brauchen einen Arbeitsplatz um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Unsere Kanzlei gestaltet Arbeitsverträge, damit die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern klar geregelt ist und die Arbeitsverhältnisse unproblematisch verlaufen.
Für alle Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis finden Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei den passenden Ansprechpartner. Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat besteht, helfen wir, Rechte und Pflichten kollektiv zu regeln und Probleme bei der Mitbestimmung zu lösen. Soll ein Arbeitsverhältnis gelöst werden, weil ein Arbeitnehmer nicht den Vorstellungen des Unternehmens entsprechend arbeitet oder weil ein Arbeitsplatz wegfällt, helfen wir bei der Vorbereitung und der Umsetzung.
Expertise für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Notare. Damit in komplexen Situationen zukunftsorientiert entschieden wird.
Wir unterstützen andere Berater bei der Bearbeitung komplexer Mandate, die über die täglichen Anforderungen hinausgehen und bei denen die praktische Erfahrung fehlt. Absoluter Mandatsschutz wird hierbei garantiert.
Auch helfen wir in Fällen der Berufshaftung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren. Wir prüfen von Mandanten erhobene Regressansprüche gegen Berater in Kooperation mit deren Berufshaftpflichtversicherung. Unberechtigte Regressansprüche wehren wir ab. Sollte ein Anspruch berechtigt sein, bemühen wir uns um Schadensbegrenzung.
Vermögen erhalten und unternehmerische Handlungsfähigkeit sichern.
Mit vorausschauenden Lösungen.
Streitige Scheidungen kosten Zeit, Geld und Nerven. Unsere Rechtsanwälte versuchen schon im Vorfeld Lösungen zu erarbeiten, die eine streitige Scheidung vermeiden. Gesellschaftsbeteiligungen und berufliche Existenzen sollen nicht zum Spielball eines Rosenkriegs werden. Wir schlagen Alternativen vor, wie Gesellschaftsbeteiligungen nicht vom Zugewinn erfasst werden. Vermögen soll häufig schon im Wege vorweggenommener Erbfolge auf Minderjährige übertragen werden. Geht dies ohne Ergänzungspfleger und Betreuungsgericht?
Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Wünsche.
• Konzeption von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Vermögensauseinandersetzungen
• streitige und unstreitige Scheidungen
• Konzeption von Testamenten und Erbverträgen
• Erbrechtsstreitigkeiten
• Testamentsvollstreckung
Vermögen erhalten und unternehmerische Handlungsfähigkeit sichern.
Mit vorausschauenden Lösungen.
Streitige Scheidungen kosten Zeit, Geld und Nerven. Wir versuchen schon im Vorfeld Lösungen zu erarbeiten, die eine streitige Scheidung vermeiden. Gesellschaftsbeteiligungen und berufliche Existenzen sollen nicht zum Spielball eines Rosenkriegs werden. Wir schlagen Alternativen vor, wie Gesellschaftsbeteiligungen nicht vom Zugewinn erfasst werden. Vermögen soll häufig schon im Wege vorweggenommener Erbfolge auf Minderjährige übertragen werden. Geht dies ohne Ergänzungspfleger und Betreuungsgericht?
Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Wünsche.
• Konzeption von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Vermögensauseinandersetzungen
• streitige und unstreitige Scheidungen
• Konzeption von Testamenten und Erbverträgen
• Erbrechtsstreitigkeiten
• Testamentsvollstreckung
Unsere Erfahrung und querschnittsorientierte Analyse sind die Basis
für Ihren Prozesserfolg.
Das Führen von Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Prozessen stellt besondere Anforderungen an den Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen. Häufig hängt der Erfolg davon ab, wie Verträge aus anderen Rechtsgebieten auszulegen sind. Der Prozesserfolg wird durch die Einhaltung formaler Vorschriften bestimmt. Ohne vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht und eine über Jahrzehnte gewachsene Erfahrung im Prozessieren vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof ist die Führung solcher Verfahren voller unerkannter Risiken.
Teamorientierte Unternehmensführung braucht klare Spielregeln.
Und manchmal auch einen Schiedsrichter.
Unternehmen werden nur noch selten von einem einzelnen Inhaber geführt. Dies betrifft nicht nur gewerbliche Tätigkeiten, sondern auch Freiberufler. Die Zusammenarbeit und Führung innerhalb eines Unternehmens muss geregelt werden.
Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Ihre unternehmerische Tätigkeit geeigneten Rechtsform unter juristischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Die hierfür abzuschließenden Verträge bereiten wir bis zur Unterschriftsreife oder notariellen Beurkundung vor. Wenn Sie mit einem Ihrer Mitgesellschafter Streit bekommen, beraten unsere Rechtsanwälte Sie über die sich aus Ihrem Vertrag und dem Gesetz ergebenden Möglichkeiten, den Streit beizulegen, oder sich von dem Mitgesellschafter zu trennen.
Wenn sich herausstellt, dass die vor längerer Zeit gewählte Rechtsform nicht mehr zu Ihrem Unternehmen passt, beraten und gestalten wir die Umstrukturierung.
Wirtschaft ist gelebte Komplexität.
Und benötigt genau deshalb Verträge, die einfache Lösungen beschreiben.
Die rechtlichen Beziehungen unter Kaufleuten sind vielfältig. Insbesondere durch moderne Fertigungsmethoden und Vertriebswege ist die rechtliche Gestaltung von Verträgen zunehmend komplexer geworden. Es genügt nicht mehr, Kaufverträge zwischen dem Hersteller, dem Großhändler und dem Händler zu vereinbaren. Gegenseitige Pflichten bei der Zusammenarbeit im Vertrieb und bei der Werbung sowie eine umfassende Haftung gegenüber dem Endkunden machen differenzierte und maßgeschneiderte vertragliche Lösungen erforderlich.
Bereits bei der vertraglichen Gestaltung haben wir im Blick, worüber später Streit entstehen kann. Hierbei versuchen wir im Vorhinein für Sie günstige Regelungen zu treffen, damit der Streit nicht später zu Ihrem Nachteil entschieden wird.
Belastbare Lösungen für steuerliche Modelle:
Deshalb beraten wir mit Sicht auf alle Rechtsgebiete.
Neben der klassischen Steuerberatung einschließlich Buchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und Vorbereitung von Steuererklärungen verstehen wir Steuerrecht auch als Rechtsgebiet, dass bei unseren anderen rechtlichen Beratungen stets im Auge behalten werden muss. Eine gesellschaftsrechtliche oder handelsrechtliche Beratung ohne Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die zu zutreffenden zivilrechtlichen Ergebnissen führt, hilft dem Mandanten wenig, wenn die Folge eine vermeidbare steuerliche Belastung ist.
Die tägliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sensibilisiert unsere juristischen Berater für die möglicherweise auftretenden Probleme.
Von Kaufpreisfindung bis Übergangsgestaltung:
Wir begleiten bei Kauf- und Veräußerung von Unternehmen.
Der Verkauf oder der Erwerb eines Unternehmens birgt vielschichtige Probleme. Für beide Seiten ist es erforderlich, eine Vorstellung über den Kaufpreis zu entwickeln. Dies setzt eine Bewertung der Wirtschaftsgüter des Unternehmens und seiner Erfolgschancen für die Zukunft voraus. Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit in der Vergangenheit und in der Zukunft müssen sowohl wirtschaftlich und steuerlich als auch rechtlich ermittelt werden. Für den Erwerber ist wichtig, mit welchen arbeitsrechtlichen Fragen er in der Zukunft rechnen muss, welche Arbeitnehmer er übernehmen muss, auch wenn er sie nicht für die Fortführung des Unternehmens benötigt. Häufig ist mit dem Erwerb eines Unternehmens dessen Neuausrichtung verbunden. Der Veräußerer des Unternehmens will Sicherheit darüber haben, welche steuerlichen Folgen sich aus dem Verkauf für ihn ergeben.
Alle diese Aspekte müssen im Ergebnis in einem oder mehreren Verträgen zusammengefasst und die Risiken müssen, im Idealfall von einem Rechtsanwalt, zwischen dem Veräußerer und Erwerber verteilt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gestalten. Die Verträge müssen Regelungen dazu enthalten, welche Folgen es hat, wenn einzelne Tatsachen nicht dem entsprechen, wovon beide Seiten ausgegangen sind. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Unternehmenskäufen und M&A Beratung hilft die hiermit verbundenen Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Von Kaufpreisfindung bis Übergangsgestaltung:
Wir begleiten bei Kauf- und Veräußerung von Unternehmen.
Der Verkauf oder der Erwerb eines Unternehmens birgt vielschichtige Probleme. Für beide Seiten ist es erforderlich, eine Vorstellung über den Kaufpreis zu entwickeln. Dies setzt eine Bewertung der Wirtschaftsgüter des Unternehmens und seiner Erfolgschancen für die Zukunft voraus. Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit in der Vergangenheit und in der Zukunft müssen sowohl wirtschaftlich und steuerlich als auch rechtlich ermittelt werden. Für den Erwerber ist wichtig, mit welchen arbeitsrechtlichen Fragen er in der Zukunft rechnen muss, welche Arbeitnehmer er übernehmen muss, auch wenn er sie nicht für die Fortführung des Unternehmens benötigt. Häufig ist mit dem Erwerb eines Unternehmens dessen Neuausrichtung verbunden. Der Veräußerer des Unternehmens will Sicherheit darüber haben, welche steuerlichen Folgen sich aus dem Verkauf für ihn ergeben.
Alle diese Aspekte müssen im Ergebnis in einem oder mehreren Verträgen zusammengefasst und die Risiken müssen zwischen dem Veräußerer und Erwerber verteilt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gestalten. Die Verträge müssen Regelungen dazu enthalten, welche Folgen es hat, wenn einzelne Tatsachen nicht dem entsprechen, wovon beide Seiten ausgegangen sind. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Unternehmenskäufen und M&A Beratung hilft die hiermit verbundenen Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Frühzeitig. Ganzheitlich. Personenorientiert:
Drei Säulen unserer Philosophie für gelungene Nachfolgeregelungen.
Es ist für jeden Unternehmer wichtig, sich frühzeitig Gedanken über eine Nachfolge zu machen. Auch junge Unternehmer können von Krankheit oder Unfällen betroffen sein. So ist ein Notfallplan für jeden Unternehmer unerlässlich. Für die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge muss ein Übergeber zunächst seine unternehmerischen Ziele während des Inhaberwechsels und seine persönlichen Ziele für die Zeit nach der Übergabe erkennen und festlegen. Ein Nachfolger muss den Anforderungen des Unternehmens fachlich und kaufmännisch gewachsen sein. Schließlich muss das Unternehmen auf seine Übergabefähigkeit hin überprüft werden, im Idealfall von einem Rechtsanwalt. Am Ende der Bestandsaufnahme müssen die Interessen und Vorstellungen aller Beteiligten miteinander in Einklang gebracht werden.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Beratung für Kommunen und Bieter.
Damit auf beiden Seiten Rechtssicherheit herrscht.
Das Vergaberecht hat sich zu einem eigenständigen, volkswirtschaftlich bedeutsamen Rechtsgebiet entwickelt. Alle größeren Aufträge der öffentlichen Hand sind hiervon betroffen. Fehler in Vergabeverfahren haben erhebliche wirtschaftliche Folgen. Für den Bieter bedeuten sie den Ausschluss vom Verfahren. Für die öffentliche Hand verzögern sie Projekte um Monate oder Jahre. Hinzu kommt eine Verzahnung des Vergaberechts mit anderen Rechtsgebieten, wie dem Beihilfen- und Kartellrecht.
Wir unterstützen Kommunen und Bieter bei der Gestaltung von Verfahren und Einzelfragen des Vergaberechts.
Unsere Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können Fehler vermeiden oder korrigieren. Weil sie eng kooperieren.
In den letzten Jahren wurde das Steuerstrafrecht spürbar verschärft und immer konsequenter verfolgt. Fehler in Steuererklärungen beinhalten das Risiko für Unternehmer und Privatpersonen, in ein Wirtschafts- oder Steuerstrafverfahren zu geraten. In der Vergangenheit abgegebene falsche Erklärungen können durch eine Selbstanzeige möglicherweise aus der Welt geschafft werden. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir den Sachverhalt aufklären und Ihnen eine wirksame Unterstützung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts bieten.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Nacherklärungen (insbesondere Selbstanzeigen)
- Unterstützung bei Durchsuchungen
- Hilfe bei Haftbefehl und Untersuchungshaft
- Verteidigung und Verständigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen in allen Phasen des Strafverfahrens
- Compliance-Beratung: Entwicklung von Konzepten zur Vermeidung von Rechtsverletzungen in Unternehmen
- Forensische Sonderuntersuchungen in Unternehmen zur Ermittlung von Steuerstraftaten, Unterschlagung, Untreue, Korruption und Betrug von Mitarbeitern
Ansprüche durchsetzen.
Mit Nachdruck und unserem gesamtem juristischen Know-how.
Unsere Mandanten, insbesondere Unternehmen, kommen nicht nur mit gesellschaftsrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen auf uns zu. Oftmals geht es um die Durchsetzung von Honorar- oder Werklohnansprüchen, die Durchsetzung von Räumungsansprüchen gegen Mieter, das Einfordern von Darlehensforderungen sowie die Erhebung oder die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Verträgen.
Lassen sich derartige zivilrechtliche Ansprüche nicht außergerichtlich regeln, titulieren wir die Ansprüche unserer Mandanten aus und betreiben erforderlichenfalls die Zwangsvollstreckung zur Realisierung der Forderung.
Wir sind ausgezeichnet!

