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Forschungseinrichtungen

Von der Mittelverwendungsprüfung bis zum Rechnungswesen – die Belange von Forschungseinrichtungen im Blick.

Forschung und Entwicklung haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Bund, Länder und Unternehmen geben drei Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung aus. Zudem werden europäische Gemeinschaftsprojekte durch Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union in vielfältiger Weise gefördert.

Alle Empfänger solcher Forschungsmittel unterliegen jedoch besonderen Rechenschaftspflichten in Bezug auf die zweckentsprechende Verwendung der zur Forschung bereitgestellten Mittel. In der Regel decken diese Fördermittel auch nur einen Teil der mit der Forschungsleistung verbundenen Kosten ab, zur Finanzierung ist auch ein Eigenanteil notwendig.

Diese Struktur der Förderung und die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen bei Erhalt von Forschungsgeldern stellen Forschungseinrichtungen vor vielfältige Herausforderungen:

Wie ist das Rechnungswesen aufzubauen, um korrekte Nachweise zu erbringen? Wie sind insbesondere die Personalkosten nachzuweisen? Sind Zeitaufschreibungen notwendig und wenn ja in welchem Umfang? Welche Stundensätze können geltend gemacht werden? Welche Gemeinkosten sind förderfähig? Wie sind die Förderungen steuerrechtlich zu behandeln? Muss die zutreffende Mittelverwendung extern überprüft werden und wenn ja von wem? Was ist bei Vergabe von Aufträgen zu beachten?

Antworten auf solche Fragen und Problemstellungen sind notwendig, um die einmal erhaltenen Forschungsmittel auch behalten zu dürfen. Verletzungen von Form- und Aufzeichnungsvorschriften können zu existenziell bedrohlichen Folgen für die betroffenen Einrichtungen führen, zumal diese oft als non-profit Einrichtung organisiert sind.

NS+P beschäftigt sich am Hochschulstandort Aachen, seit Gründung der Sozietät mit steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Problemen rund um das Thema Forschung und Entwicklung. Wir prüfen und beraten öffentliche und private Forschungseinrichtungen bundesweit.

Unsere Spezialisierungen im Einzelnen:

  • Organisation des Rechnungswesens
  • Organisation betrieblicher Abläufe
  • umsatzsteuerliche Beratung im Zusammenhang mit Forschungsprojekten und Entwicklung
  • steuerliche Beratung
  • vergaberechtliche Beratung
  • Drittmittelbewirtschaftung
  • Mittelverwendungsprüfungen / EU-Prüfungen aller Förderformate (z.B. Horizon2020, 7. Forschungsrahmenprogramm, RFCS-Research Fund for Coal and Steel, IMI-Innovative Medicines Initiative, LLP-Lifelong Learning Programme, LIFE+, EuropeAID, TEMPUS, OP-EFRE, Ziel2-NRW, BMBF, AIF, DFG, DBU, etc.)
  • Jahresabschlusserstellung
  • Jahresabschlussprüfung
  • zuwendungsrechtliche Beratung
  • Gutachten
  • Rechtsformwahl

Wir sind ausgezeichnet!