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Verlängerung der Optionsfrist zu § 2b UStG

17.11.2022
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 gibt es eine Diskussion darüber, die Optionsfrist zum § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere zwei Jahre, bis zum Ende des Jahres 2024, zu verlängern. Dies ist Gegenstand der gesetzgeberischen Überlegungen im Bundestag und entsprechend auch im Bundesministerium der Finanzen (BMF), hierzu einen Gesetzestext als Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen Vorzulegen.

Allgemein war das Auslaufen der Optionsfrist zum § 2b UStG mit diesem Jahr 2022 als endgültigem Endpunkt der Fristenregelung verstanden worden, die sich bisher über insgesamt sieben Jahre erstreckt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese weitere Fristverlängerung noch nicht endgültig entschieden und rechtskräftig im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Nach den uns vorliegenden informellen Informationen gibt es allerdings eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu dieser weiteren Verlängerung der Optionsfrist kommen wird. 

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