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NS+P up2date Einladung zum Thema Internationale Kaufverträge und AGB

Einladung

wir laden Sie herzlich zu unserer exklusiven Mandantenveranstaltung ein, die ein hochaktuelles Thema aus rechtlicher Sicht behandelt:

Datum und Uhrzeit

Donnerstag, den 25. September 2025 von 16.00-18.00 Uhr

Karmeliterstraße 6, 52064 Aachen, Veranstaltungszentrum im Erdgeschoss

Thema

Internationale Kaufverträge und AGB

Gegenstand unserer Veranstaltung ist die Gestaltung von internationalen Kaufverträgen auf der Grundlage des UN-Kaufrechts.

Das UN-Kaufrecht (CISG) ist seit mehr als 30 Jahren Bestandteil des deutschen Rechts – wie auch des Rechts von 96 weiteren Staaten der Welt – und ist bei internationalen Kaufverträgen unmittelbar anwendbar. Wussten Sie, dass das Ihnen vertraute BGB bei Im- und Exportverträgen daher in aller Regel gar nicht zur Anwendung kommt, selbst wenn Sie deutsches Recht vereinbaren?

Und dass die Vereinbarung deutschen Rechts Sie daran hindert, angemessene Regeln zur Haftungsbeschränkung in AGB zu vereinbaren?

Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass der bloße Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen bei internationalen Kaufverträgen nicht zur Einbeziehung der AGB führt.

Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts deshalb einfach auszuschließen, ist bei richtiger Betrachtung keine Lösung, insbesondere, wenn nicht sichergestellt ist, dass bei der Anwendbarkeit von BGB und HGB auch ein deutscher Gerichtsstand zur Verfügung steht. Nachteile des UN-Kaufrechts aufseiten des Verkäufers, wie die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz bei Mängeln ohne Ansehung des Verschuldens, können durch intelligente Gestaltung der Vertragsbedingungen leicht vermieden werden, wenn Sie Verkäufer sind. Sind Sie Käufer, profitieren Sie hiervon sogar.

Erfahrungsgemäß hat ein Unternehmen, das seine Vertragsbedingungen anhand internationaler Rechtsinstrumente gestaltet, erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber Marktbegleitern. Diskussionen über die Frage, wessen Recht anwendbar ist, bergen immer das Risiko des Scheiterns der Vertragsverhandlungen. Anders, wenn dem Verhandlungspartner deutlich gemacht wird, dass das anwendbare Recht, nämlich UN-Kaufrecht, ein gemeinsames Recht ist.


Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Der Vortrag soll Ihnen erlauben zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen bei internationalen Rechtsgeschäften optimal aufgestellt ist.

Das UN-Kaufrecht als globales Recht des Exports ist, wenn richtig angewendet, ein wirksamer Begleiter Ihrer Transaktionen. Es ist auch eine Frage der Compliance und der Haftung eines Geschäftsführers oder Vorstands, vorhandene Instrumente zur Risikobeherrschung angemessen einzusetzen. Unser Partner, Herr Rechtsanwalt Guido Imfeld, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, wird Ihnen gerne einen Überblick über die Herausforderungen der Gestaltung und Verhandlung von internationalen Verträgen geben.

Anmeldung

Bitte bestätigen Sie uns Ihre kostenlose Teilnahme bis zum
22. September 2025 und ob Sie auch am Imbiss teilnehmen möchten.
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der Örtlichkeit begrenzt.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an veranstaltung@neumann-schmeer.de

Parken

Nahe gelegene Parkhäuser befinden sich:
Tiefgarage Kapuziner Karree, Borngasse 20
APAG Parkhaus HBF AC, Lagerhausstr. 20

Wir würden uns freuen, Sie bei unserem NS+P up2date begrüßen zu dürfen.

Ihr Ansprechpartner

Guido Imfeld

assoziierter Partner

Rechtsanwalt (DE) und Avocat/Advocaat (BE)

0241/44 666-623 0241/44 666-99 E-Mail schreiben