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Unsicherheiten für KWK-Anlagenbetreiber im Rahmen der Mitteilungs- und Vorlagepflichten nach § 15 Abs. 2 u. 3 KWKG 2016

26.01.2017
Nach der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Reform des KWKG gibt es für Betreiber von KWK-Anlagen wesentliche Neuerungen im Rahmen der Mitteilungs- und Vorlagepflichten für das Kalenderjahr 2016.

Hierbei gewinnen die immer häufiger auftretenden negativen Strompreise am Sportmarkt an Bedeutung und stellen die Anlagenbetreiber vor neue Herausforderungen.

Hier finden Sie die ausführliche Mandanteninformation zu dem Thema
Unsicherheiten für KWK-Anlagenbetreiber im Rahmen der Mitteilungs- und Vorlagepflichten
nach § 15 Abs. 2 u. 3 KWKG 2016

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Rolf Breuer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph Gatz
Prüfungsleiter B. Sc. Pascal Heck

Tel: +49 (241) 44 666 – 510 | Fax: +49 (241) 44 666 – 99
Mail: pascal.heck@neumann-schmeer.de
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