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Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017

05.01.2017
Die ab dem 01.01.2017 in Kraft getretene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (das EEG 2017) bringt auch für stromkostenintensive Unternehmen Neuerungen hinsichtlich der Besonderen Ausgleichsregelung mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung des neuen § 64 Abs. 1 Nr. 2a und des § 64 Abs. 2b EEG 2017 und der dort vorgenommenen Absenkung der Stromkostenintensität für Unternehmen der Liste 1. Jedoch gibt es noch weitere Neuerungen, die für die Antragsteller im Antragsjahr 2017 von Relevanz sein dürften.

Hier finden Sie die ausführliche
Mandanteninformation für stromkostenintensive Unternehmen Januar 2017

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Rolf Breuer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph Gatz
Prüfungsleiter B. Sc. Pascal Heck

Tel: +49 (241) 44 666 – 510 | Fax: +49 (241) 44 666 – 99
Mail: pascal.heck@neumann-schmeer.de
https://www.neumann-schmeer.com/wp-content/uploads/2017/01/Mandanteninformation-für-stromkostenintensive-Unternehmen-Januar-2017.pdf