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Änderungen zur Begrenzung der KWK-Umlage durch die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes – Auswirkungen

21.02.2017
Nach der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Reform des KWKG 2016 gibt es für Letztverbraucher und insbesondere stromkostenintensive Unternehmen relevante Auswirkungen bei der künftigen Begrenzung der KWK-Umlage. Um unbillige Härten für Letztverbraucher zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Aufnahme von Übergangsbestimmungen bestimmte Härtefallregelungen in das KWKG n.F. aufgenommen.

Hier finden Sie die ausführliche Mandanteninformation zu dem Thema
Begrenzung der KWK-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Rolf Breuer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph Gatz
Prüfungsleiter B. Sc. Pascal Heck

Tel: +49 (241) 44 666 – 510 | Fax: +49 (241) 44 666 – 99
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