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§ 13b UStG – Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Seit dem Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013 ist das Thema „Umkehr der Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft“ nicht mehr zur Ruhe gekommen. Durch dieses Urteils sowie den hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 05. Februar 2014 und 08. Mai 2014 wurde die bisher praktizierte Vorgehensweise bei der Abrechnung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern insgesamt neu bewertet.

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