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„Grundsteuerreform – was ist zu tun?“
Haben Sie Fragen? Wir informieren Sie gerne über die Details:
09.06.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundestag hat eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Auslöser für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die aktuellen Grundbesitzwerte für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes erklärt hat. Das aktuelle Verfahren der Grundsteuer ist deshalb nur noch bis 2024 gültig. Ab 01.01.2025 sind neue Grundbesitzwerte für die Grundsteuer heranzuziehen.
In einer ersten Phase der Reform steht nunmehr die Ermittlung der neuen Grundbesitzwerte an. Dazu muss für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Verpflichtung zur Abgabe der Feststellungserklärung gilt für natürliche Personen sowie für Unternehmen und Institutionen. Zur Abgabe der Erklärung wurde vom Bundesfinanzministerium der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 vorgegeben. Ab Mai 2022 versendet das Finanzministerium NRW ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind.
NS+P Dr. Neumann, Schmeer und Partner begleitet Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten. Herr Steuerberater Harald Baal und Herr Steuerberater Florian Pompino informieren Sie über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform und die einzelnen Schritte, die Sie nun bearbeiten müssen und zeigen Ihnen, wie wir Sie dabei unterstützen.
Das Webinar zum Thema Grundsteuerreform hat bereits am 09.06.2022 online stattgefunden. Für diejenigen die leider nicht die Möglichkeit hatten daran teilzunehmen, stellen wir Ihnen hiermit gerne den Vortrag als PDF Datei zur Verfügung.
DOWNLOAD PDF:
NSP Grundsteuerreform up2date – 09.06.2022
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