News & Insights _
Programm zur Energiekostendämpfung
22.07.2022
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gravierende Auswirkungen auf die Industrieunternehmen in Deutschland. Neben Störungen der Lieferketten sind insb. die Erdgas- und Strompreise stark gestiegen. Dies stellt für viele handels- und energieintensive Unternehmen eine besondere Belastung dar, die nicht vorhersehbar war und von ihnen auch nicht zu vertreten ist.
Um die Belastung zumindest teilweise abzudämpfen und damit einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, wurde das Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt.
In drei Stufen werden für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt.
Die Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN K2 Online-Portal des BAFA möglich.
Es gibt drei Phasen der Antragsbearbeitung. Dadurch erhält das Unternehmen einerseits schnellstmöglich Liquidität und Planungssicherheit, andererseits kann das BAFA durch eine vollständige Prüfung eine gleiche Behandlung aller Unternehmen sicherstellen.
Phase 1
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.08.2022 eingereicht sein. Diese Frist ist eine materielle Ausschlussfrist. Das BAFA bewilligt in der Phase 1 der Antragsbearbeitung einen Abschlag bzw. Vorschuss in Höhe von 80% des gesamten Zuschusses für die bereits belegten und für die noch nicht belegten Fördermonate. Bewilligung und Auszahlungen erfolgen möglichst bis zum 31.12.2022.
Phase 2
Die noch fehlenden Angaben und Unterlagen für den gesamten Förderzeitraum (Februar bis September 2022) sind bis zum 28.02.2023 einzureichen. Auch diese Frist ist eine materielle Ausschlussfrist.
Phase 3
Bis zum 29.02.2024 (materielle Ausschlussfrist) müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, die eine Überprüfung der Zuschussvoraussetzungen für die Förderstufen 2 und 3 ermöglichen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen (verkürzte Darstellung):
- Antragsteller und Zuschussberechtige müssen ein Unternehmen sein
- Das Unternehmen ist Angehöriger einer energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche
- Es liegt ein Energieintensiver Betrieb vor (Hierfür müssen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten (nachfolgend: Energiebeschaffungskosten) auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr belaufen.
- Verzicht der Geschäftsführung auf Erhöhung der Vergütung für das laufende Geschäftsjahr
- Betrieb eines Energiemanagementsystems
- Geprüfter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021
Zuschusshöhe:
Das Zuschussprogramm unterscheidet drei Förderstufen. Die Förderstufen regeln zum einen Anforderungen an die Unternehmen (Antrags- und Zuschussberechtigung) und zum anderen Umfang und Höhe der Zuschüsse.
Förderstufe 1: Maximal 2 Mio. Euro
Förderstufe 2: Maximal 25 Mio. Euro
Förderstufe 3: Maximal 50 Mio. Euro
Ein Unternehmen kann sich je Fördermonat nur für eine Förderstufe qualifizieren.
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link (Siehe Publikationen):
Bitte prüfen Sie, ob eine Antragstellung für Sie in Betracht kommt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.